G47b
Komplementarität und nicht gleichzeitige Messbarkeit; |
(1) Doppelspalt: Identische, gleichzeitig ausgesandte, aber richtungsverschiedene Photonen treffen auf einen Doppelspalt (rechts). Die Photonen stammen von nacheinander (in evtl. langen Zeitabständen) ausgesandten Photonenzwillingen, nämlich z.B. (1') und (2') bzw. (1) und (2). Fragestellung: Was ist die Bedingung dafür, dass ein Interferenzbild sichtbar ist? Lässt sich mit einem Teilchen (1) bzw. (1') Interferenz erzeugen, während mit dem Partner (2) bzw. (2') der Durchtrittsort bestimmt wird? Wenn das möglich wäre, hätte man gleichzeitig WWI (bzgl. des Durchtrittsorts) und Interferenz.
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(2) Mindestvoraussetzung für die Interferenz ist
eine kleine Quelle des Photonenzwillings:
Wenn die Quelle (als solche könnte im Prinzip auch ein Kohärenzspalt fungieren) zu groß ist, fallen etwa Minima von einem Quell-Punkt mit Maxima von anderen Quell-Punkten zusammen. Statt eines Hell-Dunkel-Musters würde man nur einheitliches Grau beobachten. Bei gleichen Abständen Quelle-Spalt und Schirm-Spalt muss die Quelle kleiner sein als der Abstand zweier Interferenzstreifen. Das nennt man die räumliche Kohärenzbedingung. Wenn räumliche Kohärenz (kleine Quelle) gegeben ist und das Photon (2) bzw. (2') "nicht beachtet" wird, erzeugt das Photon (1) bzw. (1') Interferenz. Sie läuft genauso ab, wie die normale Interferenz mit einzelnen Teilchen und heißt deshalb "Ein-Teilchen-Interferenz" Die Argumentation erscheint suggestiv, ist sie aber mit Sicherheit richtig? Was heißt "nicht beachtet"?
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(3) Vorüberlegungen am Einfachspalt, dessen
Öffnung als Quelle für die Photonenzwillinge aufgefasst wird.
In den Zeichnungen kann man sich die Verwendung eines ortsauflösenden Detektors (z.B. aus vielen Rechteckszellen) auf einem Schirm denken. Aus der Lage der ansprechenden Zelle soll auf die Richtung des einfallenden Photons geschlossen werden.
Das soll noch einmal bildlich zusammengefasst werden:
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(4) Jetzt wieder Doppelspalt mit Quelle für Photonenzwillinge
. Folgerung aus Abschnitt (3):
Je kleiner die Quelle ist, desto ungenauer kann der Impuls von Teilchen 1 aus der Richtung geschlossen werden, unter der das Teilchen 2 registriert wurde. Je genauer der Impuls von Teilchen 1 aus dem Teilchen 2 bestimmt werden soll, desto größer muss die Quelle sein. a) Also: Wenn aus Registrierung von Teilchen 2 auf den Weg des Teilchens 1 durch einen der Spalte (über die Impulsrichtung) geschlossen werden soll, muss die Quelle eine Mindestgröße haben: Je kleiner die Quelle, umso weniger genau kann man durch Messung an Teilchen 2 darauf schließen, durch welchen Spalt Teilchen 1 gelaufen ist. b) Andererseits darf Quelle nicht zu groß sein, damit ein Interferenzbild beobachtbar ist (Bedingung: räumliche Kohärenz). Es gibt also eine kritische Größe der Quelle. Bei gleichen Abständen (links und rechts vom Doppelspalt) entspricht diese dem Abstand zweier Interferenzstreifen.
Damit ist die Komplementarität zwischen Interferenzbild und Weg des Teilchens aus der HUR für die Ausdehnung der Quelle hergeleitet. Zeilinger: "Zwei Größen sind dann komplementär zueinander, wenn die Informationen über beide nicht gleichzeitig vorhanden sein können."
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(5) Es ergibt sich also folgende Feststellung:
Dabei ist es unerheblich, ob ein Detektor für Teilchen 2 aufgestellt ist. Allein, dass man diesen Weg bei großer Quelle bestimmen könnte, reicht aus, um die Interferenz zum Verschwinden zu bringen. Umgekehrt, wurde schon gesagt, dass Interferenz möglich ist, wenn die Teilchen (2) bzw. (2') "nicht beachtet" werden. Das heißt nach diesen Überlegungen konkret, dass es nicht möglich ist, aus den Teilchen (2) bzw. (2') auf den Durchtrittsort zu schließen. Das wird ausgeschlossen durch eine kleine Quelle. Zeilinger sinngemäß: "Keine Interferenz, wenn irgendwo auf der Welt Information über den Weg des Teilchens vorhanden ist."
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Alternative Deutung:
Zu (2): "Nicht beachtet" heißt "belanglos"; über die linken Anteile der Zwei-Teilchen-Wellenfunktion wird bei der Berechnung von Nachweiswahrscheinlichkeiten hinweg integriert, so dass nur noch die überlappenden Anteile rechts Interferenz ermöglichen, wie bei der normalen Ein-Teilchen-Interferenz. Zu (4): Über die linken Anteile der Zwei-Teilchen-Wellenfunktion kann nicht hinweg integriert werden, also reichen rechte Anteile nicht zur Interferenz aus. |